Die Anforderungen des Bundes an die Gewährung von Coronahilfen sind mit besonderen, umfangreichen Bestimmungen verbunden, die zu beachten sind.
Falls ich Coronahilfen für Sie beantragt haben sollte klären wir in einer individuellen Beratung im Rahmen der Schlussabrechnung, welche staatliche Unterstützung Sie für Ihr Unternehmen gemäß den Förderbestimmungen Bundesregelung Schadenausgleich CoVID 19 behalten dürfen und ermitteln eine voraussichtliche Rückzahlung
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zur Erledigung der Schlussabrechnung!