Erstmals seit der Einführung des Forschungszulagengesetzes sind ab 1.1.2021 Anträge auf Forschungszulage beim Finanzamt möglich. Sichern Sie sich 25% Forschungszulage auf Ihre entstandenen förderfähigen Aufwendungen!(Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung)
Sie wünschen eine Beratung zum Forschungszulagengesetz und suchen einen fachkundigen Steuerberater, der Ihren Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt einreicht? Schreiben Sie uns.
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Beratung zu förderfähigen Forschungsaufwendungen
Elektronische Einreichung der Unterlagen bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage
Einreichung der Erklärung zur Beantragung der Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt
Bescheidprüfung und Begleitung des Widerspruchsverfahrens